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„Wo kein Kläger, da kein Richter?“

28. März 2018
Wie machen wir politische Verantwortung zur Realität?

Eine themenreiche Sitzungswoche des Nationalrates liegt hinter uns. Über manche Debatten wurde in den Medien viel berichtet – etwa über die besorgniserregenden Vorkommnisse im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die Budgetrede des Finanzministers oder die bedauerliche Aufhebung des Rauchverbots. Andere Themen gerieten dabei ein wenig in den Hintergrund. Zu einem solchen Thema möchte ich Ihnen heute schreiben.

Wenn jemand rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden verursacht, dann muss er oder sie ihn ersetzen. Das mag einleuchtend sein und wird wohl auch niemand in Zweifel ziehen. Doch immer wieder entsteht der Eindruck, dass es eine Gruppe von Menschen gibt, für die diese Regel nicht gilt: Politikerinnen und Politiker. Es scheint als wären sie „gleicher als gleich“.

Paradebeispiele für mangelnde Verantwortung sind das Vorgehen bei der Besetzung mancher Dienstposten (Stichwort: Parteibuch als wichtigste Qualifikation) und – natürlich – die Hypo Alpe Adria. Das Versagen der Politik in der Hypo-Sache wurde umfassend untersucht; doch Konsequenzen, wie etwa Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, gab es keine. Warum ist das so? Man könnte sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Diesen Zustand müssen wir dringend ändern.

An welchen Maßstäben soll die Verantwortung von Politikerinnen und Politikern gemessen werden? Im Bereich der Hoheitsverwaltung sind es die Gesetze, die zu vollziehen sind. Sie legen fest, wie etwa bei der Besetzung von Dienstposten vorzugehen ist.  Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung sollte für die Politik dasselbe gelten wie für Unternehmen – die Business Judgement Rule. Politikerinnen und Politiker sollen dann haftbar gemacht werden können, wenn sie die notwendigen Informationen nicht beschafft oder nicht angemessen aufbereitet haben, ein Interessenkonflikt besteht oder sie nicht davon ausgehen können, zum Wohl des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger zu handeln.

Der Rechnungshof wäre als unabhängiges Kontrollorgan des Nationalrates bestens geeignet, um die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen und bei gravierenden Rechtsverletzungen bei Gericht ein Feststellungsverfahren zu beantragen. Dazu habe ich im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht. Eines ist dabei völlig klar: Kein Mensch ist fehlerfrei. Doch es ist eine Frage des Respekts vor den Wählerinnen und Wählern, dass Politikerinnen und Politiker ihre Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen. Schließlich verwalten sie öffentliche Gelder, die dem Staat gehören – und somit uns allen.