Das Parlament ist zwar noch in der Sommerpause; zwei aktuelle Ereignisse veranlassen mich aber, diesen Beitrag zu schreiben. Das sind der vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Standortentwicklungsgesetzes und die Ausschreibung der Planstelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Burgenland.
Mit dem Standortentwicklungsgesetz sollen Projekte automatisch genehmigt werden, wenn die Prüfung ihrer Umweltverträglichkeit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen ist. Welche Auswirkungen die Projekte haben, spielt dabei keine Rolle. Darüber hinaus soll es nur erschwert möglich sein, die Entscheidung durch Rechtsmittel zu bekämpfen.
Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Burgenland geht 2019 in Pension. Schon jetzt wurde die Planstelle ausgeschrieben, was an sich schon ungewöhnlich ist. Noch ungewöhnlicher ist das Höchstalter von 40 Jahren für Bewerberinnen und Bewerber. Laut Medienberichten ist die Ausschreibung auf die 38-jährige Büroleiterin des Landeshauptmannes zugeschnitten.
Warum ist das so bedenklich? Der Rechtsstaat lebt davon, dass Ansprüche in einem fairen Verfahren von einem unabhängigen Gericht geprüft werden. Ein Verfahren ist nicht fair, wenn der Antragsteller sein Anliegen ohne Prüfung durchsetzen kann, indem er das Verfahren verzögert. Ein Gericht wird nicht als unabhängig wahrgenommen, wenn es von Personen aus dem Nahbereich der Politik geleitet wird.
Ohne Rechtsstaat gibt es keine Demokratie. Das sollte uns im heurigen Gedenkjahr ganz besonders bewusst sein. Denn Aushöhlung des Rechtsstaats und Abschaffung der Demokratie gingen Hand in Hand, als autoritäre Regime im vergangenen Jahrhundert Österreich ins Unglück stürzten und unermessliches Leid verursachten.
Die Rechtsstaatlichkeit ist neben Freiheit und Nachhaltigkeit die wesentliche Leitlinie unseres Parlamentsklubs. Sich für sie einzusetzen, wird mir auch im kommenden Parlamentsjahr ein wichtiges Anliegen sein.