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Viel zu hohe Gerichtsgebühren

28. Februar 2018
In einem Redebeitrag am 28.02. prangerte Irmgard Griss die viel zu hohen Gerichtsgebühren in Österreich an.

 

Österreich ist Europameister, wenn nicht sogar Weltmeister bei den Gerichtsgebühren. Wir haben vor Jahren im Netzwerk der Höchstgerichtspräsidenten der Europäischen Union eine Umfrage gemacht, wie hoch die Gerichtsgebühren in den einzelnen europäischen Staaten sind. Als wir dann die Ergebnisse einander gegenübergestellt haben, kann ich mich noch gut daran erinnern, wie meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten der EU erstaunt waren, weg waren, dass Gebühren – Pauschalgebühren, Gerichtsgebühren – in einer derartigen Höhe verrechnet werden, wie es in Österreich der Fall ist. Die Zahlen sind schon genannt worden. 111 Prozent bringen die Gerichtsgebühren ein, 80 Prozent, wenn man den Strafvollzug hinzurechnet. Das ist wirklich absoluter Rekord.

Jetzt könnte man ja sagen: Ja, warum nicht? Wir finanzieren damit weitgehend das Justizsystem, finanzieren sogar den Strafvollzug zu einem großen Teil mit. Für die, die sehr wenig haben, gibt es die Verfahrenshilfe. Wer aber – und es ist gerade ein Anliegen dieser Regierung, die kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten – ein mittleres oder kleineres – also nicht ein ganz kleines – Einkommen hat, der zahlt die vollen Gebühren und den trifft diese Härte.

Warum ist das so negativ? – Dafür gibt es drei Gründe. Der erste Grund ist ein europarechtlicher Grund. Gebühren sollen immer den Aufwand widerspiegeln, der mit der Leistung verbunden ist. Wenn jemand die österreichische Grundbuchseintragungsgebühr beim EuGH anficht, dann haben wir ein Problem, denn die ist nicht mit dem Aufwand vereinbar. Das heißt, unsere derzeitige Lösung ist europarechtlich bedenklich.

Der zweite ganz wesentliche Grund ist, dass die hohen Gerichtsgebühren ein Anlass sind, einen Vergleich zu erpressen oder auch ein Grund sind, dass jemand ein Verfahren aus anderen Gründen gar nicht weiterführen kann, weil die Gefahr so groß ist, dass er letztlich mit so hohen Gebühren belastet wird.

Der dritte ganz wesentliche Grund ist der Zugang zum Recht. Wie oft höre ich von Leuten, dass sie es sich gar nicht leisten können, Klage einzubringen, weil sie dann Pauschalgebühren in der und der Höhe zahlen müssten, ohne zu wissen, wie das Verfahren ausgehen wird. Das können die sich gar nicht leisten.

Das heißt, dieser Antrag ist nicht mehr als ein erster bescheidener Schritt. Was notwendig ist, ist, die Gerichtsgebühren insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und vor allem auch bei den Gerichtsgebühren – genauso wie bei den Anwaltskosten – eine Deckelung einzuführen. Es ist ja eigentlich unglaublich, dass wir zum Beispiel in der dritten Instanz 2,4 Prozent vom Revisionsinteresse plus den Fixbetrag verrechnen, auch bei Beträgen, die sehr, sehr hoch sind, Millionen Euro betragen. Das heißt, der Bund nimmt hier sehr viel ein. Ich habe das einige Male erlebt. Was kriegt der Revisionswerber? – Der Revisionswerber kriegt einen Dreizeiler: Die Revision war zurückzuweisen, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen war.

Also das ist etwas, was die Menschen nicht verstehen. Und daher, glaube ich, muss es ein Anliegen von uns allen sein, hier zu einer Lösung bei den Gerichtsgebühren zu kommen, die europarechtlich vertretbar ist, die keine Möglichkeit für Erpressungen schafft und die den Zugang zum Recht gewährleistet. Das bedingt eine völlige Überarbeitung.